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Stadtsanierung: Stadtbildprägende Gebäude

Aufgrund bestimmter Kriterien, wie zum Beispiel der Baugestaltung, der Lage im Stadtgefüge oder der Nutzung, sind im Sanierungsgebiet die stadtbildprägenden Gebäude nach Prüfung durch das Amt für regionale Landesentwicklung festgelegt worden. Durch die Festlegung eines Gebäudes als stadtbildprägend können, in Abhängigkeit vom Sanierungsbedarf, Fördermittel gem. der Modernisierungsrichtlinie in Anspruch genommen werden. Im nachfolgenden PDF-Dokument sind die stadtbildprägenden Gebäude in einer Karte dargestellt sowie jedes Gebäude in einer Kartei inventarisiert.