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Online-Plattform Bauen

HINWEIS: Ab dem 01.01.2024 werden ausschließlich gemäß § 3a Niedersächsische Bauordnung elektronisch übermittelte Anträge zu Bauverfahren entgegengenommen. In Papierform eingereichte Anträge werden unbearbeitet zurückgewiesen. Eine Anleitung zur Einreichung digitaler Bauanträge kann unter bauaufsicht@walsrode.de angefordert werden.

Zugang zur Bauherrenauskunft


weiter zur Anmeldung mit Aktenzeichen und Kennwort
(Die Zugangsdaten werden Ihnen mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt.)


Zugang zur Altakteneinsicht


weiter zur Anmeldung mit Benutzername und Kennwort
(Die Zugangsdaten werden Ihnen mit einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.)


Zugang für Entwurfsverfasser/innen sowie beteiligte Behörden

Für die Anmeldung auf der Online Plattform können Sie eine Windows-App nutzen. Dort finden Sie in der Ihnen bekannten Umgebung alle Ihre elektronischen Bauakten.

  • Download der Windows-App für die Online Plattform
    HINWEIS: Wenn Sie die von den Landkreisen Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Uelzen und Lüneburg verwendete App bereits installiert haben, ist kein erneuter Download erforderlich. Ggfs müssen Sie die Bauaufsichtsbehörde jeweils auswählen.
  • Installationsvoraussetzung ist eine Java-Runtime ab Version 1.8. Sie können aus Lizenzgründen auch eine freie Java-Version benutzen. 
    Beispiele dazu können Sie hier einsehen.
  • Im Anmeldefenster der App geben Sie bitte folgende Internetadresse ein:
    https://egov1.stadt-walsrode.de/SEVAPortalServer.
    Melden Sie sich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten an.
     

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(Die Zugangsdaten erhalten Sie nach der Registrierung)


Onlineformulare


Baulastenauskunft

Über die Baulastenauskunft ermöglicht die Stadt Walsrode Notaren, Maklerbüros, Vermessungsbüros oder Planungsbüros unter anderem Informationen zu eingetragenen Baulasten online abzurufen. Bereits registrierte Nutzer des Landkreises Heidekreis können die vom Landkreis Heidekreis vergebenen Zugangsdaten verwenden.

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Voraussetzung für die Nutzung

Damit Sie diesen Online-Dienst in Anspruch nehmen können, müssen Sie einmalig Ihr berechtigtes Interesse darlegen.

Kontakt

 
Frau Rose
Telefonnummer 0 51 61 / 977-286
S.Rose@walsrode.de

Mit den persönlichen Zugangsdaten können Sie die Inhalte der Baulastenauskunft einsehen.



Datenschutz

Unterrichtung über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß § 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die Bestands- und Nutzungsdaten werden nach Maßgaben der gesetzlichen
Bestimmungen gespeichert, verarbeitet und gelöscht.

1. Verantwortliche Stellen nach Artikel 4 Nr. 7 DSGVO für die Datenverarbeitung und deren Datenschutzbeauftragte

Stadt Walsrode
vertreten durch die Bürgermeisterin
Postfach 1440
29654 Walsrode

Hier finden Sie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

2. Zwecke der Verarbeitung

Die personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung der in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) festgelegten Aufgaben, insbesondere zur Bearbeitung von Anträgen nach NBauO gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben: a (Einwilligung) und e (öffentliche Aufgabe) DSGVO erhoben.

3. Empfänger von personenbezogenen Daten

Eine Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte erfolgt nicht ohne vorheriges Einverständnis des Nutzers, es sei denn, dies ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde oder die Stadt Walsrode ist zur Herausgabe der Daten gesetzlich verpflichtet.

Die Weitergabe von Nutzerdaten kann an externe Behörden, Träger öffentlicher Belange oder private Dritte erfolgen. Eine Weitergabe an private Dritte ohne Einverständnis jedoch nur, sofern nachbarliche Belange berührt sein können (§ 68 NBauO).

4. Speicherdauer / Regelfristen für die Löschung der Daten

Die personenbezogenen Daten werden entsprechend der gesetzlichen Aufgabenerfüllung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und zur Erfüllung von Dokumentationspflichten notwendig ist

Bauantrags- und Baugenehmigungsdaten sind grundstücksbezogen und werden nicht gelöscht bzw. erst 10 Jahre nach Abgang der baulichen Anlage, da sie Bestandsschutz vermitteln. Bauaufsichtliche Daten werden zur Beweissicherung dauerhaft aufbewahrt.

5. Recht der betroffenen Personen

Werden die personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben die betroffenen Personen das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können die betroffenen Personen die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sie haben das Recht auf Unterrichtung im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und sie können Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18, 19 und 21 DSGVO).

Sollte die betroffene Person im Rahmen der Antragsstellung die Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegeben haben, so kann sie diese jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird (Artikel 7 DSGVO).

Es besteht das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Artikel 77 DSGVO).

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs (Artikel 78 DSGVO).

Sollte eine betroffene Person von ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die oben als Verantwortliche genannte Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

6. Hinweise zur Gewährleistung der Datensicherheit

Die Plattform arbeitet zum Schutz der auf ihr ausgetauschten Daten mit Maßnahmen zur Sicherung von DV-Systemen nach dem Stand der Technik. Zur Gewährleistung der Datensicherheit werden dem Nutzer folgende Maßnahmen empfohlen:

Signaturkarte, Kartenlesegerät sowie der PC des Nutzers sind von diesem gegen unbefugte Benutzung sowie gegen die Beeinflussung signaturrelevanter Daten durch Schadsoftware zu sichern.

Der Nutzer hat regelmäßig die ordnungsgemäße Funktion seines Systems zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass die zur Benutzung der Signaturkarte notwendige Eingabe der PIN weder beobachtet noch die PIN anderen Personen auf sonstigem Wege bekannt wird.