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Stadtsanierung: Sanierungssatzung

In der Sanierungssatzung erfolgt die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“ unter Angabe der
Flurstücksnummern sowie eines Abgrenzungsplans. Zudem ist dort festgelegt, dass
die Sanierung im vereinfachten Verfahren, d.h. ohne die Erhebung von
Ausgleichsbeträgen nach Abschluss der Sanierung, durchgeführt wird.