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wählbare Personen zur Europawahl

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Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
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Öffnungszeiten

Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.

Rathaus Walsrode

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Leistungsbeschreibung

Sie können sich zur Europawahl unter bestimmten Voraussetzungen selbst als Bewerberin oder Bewerber zur Wahl stellen. Sie müssen hierfür zunächst wählbar sein.

Als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind Sie wählbar, wenn Sie am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben . Sie sind allerdings nicht wählbar, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung Ihr aktives Wahlrecht oder Ihre Wählbarkeit verlieren oder keine öffentlichen Ämter wahrnehmen dürfen.

Wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, sind Sie wählbar, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Außerdem müssen Sie am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein. Sie verlieren Ihre Wählbarkeit wiederum, wenn Sie in Deutschland oder Ihrem Herkunftsland vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen wurden oder Ihnen Ihre Wählbarkeit auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aberkannt wurde. Sie sind auch nicht wählbar, wenn Sie in Deutschland auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung kein öffentliches Amt ausüben dürfen.

Für die Bescheinigung der Wählbarkeit stellt die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf Antrag eine Wählbarkeitsbescheinigung aus.

Verfahrensablauf

Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.


Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) zuständig ist.

Voraussetzungen

Sie sind wählbar, wenn Sie am Wahltag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen und als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • das 18 Lebensjahr vollendet haben.

Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Unterlagen

Sie benötigen hierfür Ihren Personalausweis oder Ihr ausländisches Ausweisdokument .

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung