Seiteninhalt

Vorläufigen Personalausweis beantragen

Kontakt

Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
 Map 
 

Öffnungszeiten

Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.

Rathaus Walsrode

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr
 

Rathaus Bomlitz

  • Montag
    geschlossen
  • Dienstag
    09:00 bis 13:00 Uhr
  • Mittwoch
    geschlossen
  • Donnerstag
    14:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden - bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

An wen muss ich mich wenden?

Bürgerbüro

Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden - bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.

Unterlagen

  • aktuelles digitales biometrisches Lichtbild
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Gebühren / Kosten

  • Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: nein)

Zahlungshinweise

Bitte halten Sie die zu zahlende Gebühr schon bei der Beantragung bereit.

Alternativ können Sie die Gebühren (ab 10 €) auch per EC Karte (mit Pin Eingabe) begleichen.


Fristen

  • 3 Monat(e)
  • 3 Monat(e)

Bearbeitungsdauer

Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf. 

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden - bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.06.2021
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat