Urkunden online mit Bezahlfunktion
Erhältliche Urkunden
Für Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle, die beim Standesamt Walsrode beurkundet wurden, können Sie Personenstandsurkunden online anfordern und gleich bezahlen. So erhalten Sie noch schneller die benötigte Urkunde in Papierform!
Gebühren / Bezahlarten
Für eine Urkunde entsteht eine Gebühr ab 15,- Euro. Zur Auswahl stehen mehrere Bezahlarten.
Lesen Sie sich bitte dazu auch die unten stehenden Datenschutzbestimmungen durch, die Sie bei der Urkundenanforderung bestätigen müssen.
Berechtigte Personen
Berechtigt zum Urkundenerhalt ist die beurkundete Person. Auch Ehepartner und Verwandte in gerader Linie gehören zum berechtigten Personenkreis. Andere Personen sind nur dann zum Urkundenerhalt berechtigt, wenn sie ein rechtliches Interesse besitzen. Zu Ihrer Berechtigung sind entsprechende Angaben bei der Urkundenanforderung zu machen.
Jetzt online anfordern:
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Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift / beglaubigter Registerausdruck
( )(Geburten bis vor 110 Jahren) -
Eheurkunde
( )(Eheschließungen bis vor 80 Jahren) -
Sterbeurkunde
( )(Sterbefälle bis vor 30 Jahren)
Auskünfte zu weiter zurückliegenden Zeiträumen richten Sie bitte auch per E-Mail an unser Stadtarchiv (stadtarchiv@stadt-walsrode.de).
Sie haben noch Fragen?
Wenden Sie sich bitte an:
Datenschutzerklärung zu „Urkunden online mit Bezahlfunktion“
Für die Onlineanforderung von Urkunden benutzen Sie ein Kontaktformular, auf dem wir notwendige Daten zur Bearbeitung Ihrer Urkundenanforderung erheben. Diese Daten werden für die Prüfung und Bearbeitung der Urkundenanforderung, für notwendige Anschlussfragen und zu Abrechnungszwecken gespeichert. Aus Sicherheitsgründen erheben wir auch eine gültige E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer sowie eine Anschrift.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGV). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ihre Daten bleiben bei uns so lange gespeichert, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung nach abgeschlossener Bearbeitung entfallen ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen (z. B. Aufbewahrungsfristen) bleiben unberührt.
Ihre von uns erhobenen personenbezogenen Daten geben wir an Dritte nur dann weiter, wenn dieses im Rahmen der Online-Zahlungsabwicklung mit dem beauftragten Dienstanbieter notwendig ist. Eine Weitergabe der übermittelten Daten an sonstige Dritte ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung, beispielsweise für Werbung und Adresshandel, erfolgt nicht. Grundlage der Datenverarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGV), der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen zulässt.
Im Übrigen gilt die allgemeine Datenschutzerklärung der Stadt Walsrode.