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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

Leistungsbeschreibung

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.

Online-Dienstleistung

Verfahrensablauf

Die Abmeldung können Sie online oder schriftlich übermitteln.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Voraussetzungen

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

  • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
  • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
  • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

Unterlagen

  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
  • Meldebescheinigung
  • Sofern erforderlich:
    • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
    • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

Gebühren / Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Fristen

Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch den Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Rechtsgrundlage(n)

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)

Rechtsbehelf

Erneuter Antrag oder Widerspruch möglich.

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.03.0026
Fachlich freigegeben durch:

Landesredaktion