Seiteninhalt

Reisepass Ausstellung vorläufig

Kontakt

Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
 Map 
 

Öffnungszeiten

Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.

Rathaus Walsrode

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr
 

Rathaus Bomlitz

  • Montag
    geschlossen
  • Dienstag
    09:00 bis 13:00 Uhr
  • Mittwoch
    geschlossen
  • Donnerstag
    14:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.

Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.

In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
  • Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.

Voraussetzungen

  • Die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein
  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Nachweise, dass der vorläufige Reisepass notwendig ist, zum Beispiel:
    • Flugtickets
    • andere Reiseunterlagen

Fristen

  • 1 Jahr(e)
    • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Gebühren / Kosten

  • Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.

    Gebühr: 26,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.

    Gebühr: 52,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.

    Gebühr: 101,00 EUR (Vorkasse: ja)

Zahlungshinweise

Bitte halten Sie die zu zahlende Gebühr schon bei der Beantragung bereit.

Alternativ können Sie die Gebühren (ab 10 €) auch per EC Karte (mit Pin Eingabe) begleichen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

  • Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
  • Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport