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Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

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Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
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Öffnungszeiten

Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.

Rathaus Walsrode

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    09:00 bis 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Unterlagen

  • aktuelles digitales biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat 
  • der jetzige Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde . Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • Lebenspartnerschaftsurkunde

Gebühren / Kosten

  • Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: nein)

  • Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

    Gebühr: 59,50 EUR (Vorkasse: nein)
  • Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

    Gebühr: 92,00 EUR (Vorkasse: nein)

Zahlungshinweise

Bitte halten Sie die zu zahlende Gebühr schon bei der Beantragung bereit.

Alternativ können Sie die Gebühren (ab 10 €) auch per EC Karte (mit Pin Eingabe) begleichen.


Fristen

  • 10 Jahr(e)
    • für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
  • 6 Jahr(e)
    • für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre

Bearbeitungsdauer

  • 4 Woche(n)

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.12.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung