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Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

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Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
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Öffnungszeiten

Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.

Rathaus Walsrode

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Rathaus Bomlitz

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    09:00 bis 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Unterlagen

  • aktuelles digitales,  biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

Gebühren / Kosten

  • Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: nein)
  • Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

    Gebühr: 59,50 EUR (Vorkasse: nein)
  • Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

    Gebühr: 92,00 EUR (Vorkasse: nein)

Zahlungshinweise

Bitte halten Sie die zu zahlende Gebühr schon bei der Beantragung bereit.

Alternativ können Sie die Gebühren (ab 10 €) auch per EC Karte (mit Pin Eingabe) begleichen.


Fristen

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.



  • 10 Jahr(e)
    • für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
  • 6 Jahr(e)
    • für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Bearbeitungsdauer

  • 4 Woche(n)

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.05.2017
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung