Seiteninhalt

Meldebescheinigung Erteilung

Kontakt

Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
 Map 
 

Öffnungszeiten

Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.

Rathaus Walsrode

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr
 

Rathaus Bomlitz

  • Montag
    geschlossen
  • Dienstag
    09:00 bis 13:00 Uhr
  • Mittwoch
    geschlossen
  • Donnerstag
    14:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Onlinedienste

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Voraussetzungen

  • Sie erscheinen persönlich oder
  • Sie lassen sich durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vertreten

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Gebühren / Kosten

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.





  • Meldebescheinigung

    Gebühr: 7,50 EUR (Vorkasse: nein)
  • Erweiterte Meldebescheinigung

    Gebühr: 9,00 EUR (Vorkasse: nein)

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)