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Hundesteuer Festsetzung

Kontakt

Zuständig

Schulstraße 4
29699 Walsrode
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Öffnungszeiten


  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Onlinedienste

Hundesteuer

Grundlage für die Hundesteuererhebung ist die städtische Hundesteuersatzung

Steuerpflicht: Alter 3 Monate
 
Anmeldung: 8 Tage nach Anschaffung und bei Zuzug
 
Abmeldung: 8 Tage nach Abschaffung, Tod oder Wegzug des Halters
 
Steuermarke: Ausgabe bei Anmeldung und Rückgabe bei Abmeldung
 
Steuersätze:
1. Hund 66,00 €
2. Hund 99,00 €
3. Hund u. jeder weitere 132,00 €
je gefährlichen Hund 660,00 €

Formulare

Eingereichte Anlagen werden an die zuständigen Abteilungen weitergeleitet. Bei Erteilung eines SEPA-Basislastschrift-Mandats ist das Formular im Original zurückzureichen.


Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen

Wenn Sie Ihren Hund anmelden:

  • Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
  • Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.

 
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:

  • Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
    • Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
    • Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
    • der Hund verstorben ist.
  •  Sie halten den Hund nicht weiterhin.

Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren / Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fristen

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport