Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
Kontakt
Leistungsbeschreibung
Für grundsteuerpflichtige Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens wird Grundsteuer erhoben.
Bei Änderungen der Verhältnisse mit grundsteuerrelevanten Auswirkungen auf Ihr Grundvermögen, wird die Grundsteuer angepasst.
Grundsteuer
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt auf der Grundlage eines vom Finanzamt erteilten Grundsteuermessbescheid.
Die steuerliche Eigemtumsumschreibung erfolgt durch das Finanzamt zum 1.1. des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres.
Grundsteuerreform in Niedersachsen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die zulässigen Rechtsbehelfe ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Grundsteuerbescheids.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Schulstraße 4, 29699 Walsrode