Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Kontakt
Zuständig
Öffnungszeiten
Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.
Rathaus Walsrode
- Montag bis Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr
Rathaus Bomlitz
- Montag
geschlossen - Dienstag
09:00 bis 13:00 Uhr - Mittwoch
geschlossen - Donnerstag
14:00 bis 17:00 Uhr - Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.
Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren / Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium des Innern