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Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

Kontakt

Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
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Öffnungszeiten

Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.

Rathaus Walsrode

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    09:00 bis 13:00 Uhr
 

Rathaus Bomlitz

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  • Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.

Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung

Gebühren / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden gemäß § 29 Absätze 2 und 3 sowie § 30 Bundesmeldegesetz (BMG) besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.01.2016
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern