Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
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Zuständig
Öffnungszeiten
Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.
Rathaus Walsrode
- Montag bis Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr
Rathaus Bomlitz
- Montag
geschlossen - Dienstag
09:00 bis 13:00 Uhr - Mittwoch
geschlossen - Donnerstag
14:00 bis 17:00 Uhr - Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.
Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren / Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden gemäß § 29 Absätze 2 und 3 sowie § 30 Bundesmeldegesetz (BMG) besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium des Innern