Baulasten
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Baulasteintragung und -löschungÖffnungszeiten
- Montag bis Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr
Leistungsbeschreibung
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Verzeichnis der Baulasten Einsicht nehmen und sich kostenpflichtig Auszüge erteilen lassen.
Nähere Informationen können Sie unserem Merkblatt entnehmen.
Voraussetzungen
Baulasten können nur von Grundstückseigentümern erklärt werden.
Unterlagen
Bei Antragstellung ist ein Lageplan mit Eintragung der Baulastfläche vorzulegen. Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich.
Im Rahmen der Baulasterklärung ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümer erforderlich.
Gebühren / Kosten
Die Eintragung und die Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Ebenfalls gebührenpflichtig sind Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.