Auskunftssperre Einrichtung
Kontakt
Zuständig
Öffnungszeiten
Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.
Rathaus Walsrode
- Montag bis Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr
Rathaus Bomlitz
- Montag
geschlossen - Dienstag
09:00 bis 13:00 Uhr - Mittwoch
geschlossen - Donnerstag
14:00 bis 17:00 Uhr - Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr
Leistungsbeschreibung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Voraussetzungen
Die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Gebühren / Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist.
- 2 Jahr(e)
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport