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Auskunftssperre Einrichtung

Kontakt

Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
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Öffnungszeiten

Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.

Rathaus Walsrode

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr
 

Rathaus Bomlitz

  • Montag
    geschlossen
  • Dienstag
    09:00 bis 13:00 Uhr
  • Mittwoch
    geschlossen
  • Donnerstag
    14:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen

Die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Unterlagen

  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

Gebühren / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 



  • 2 Jahr(e)

Bearbeitungsdauer

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport