Abgeschlossenheitsbescheinigung
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Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr
Leistungsbeschreibung
Um Sondereigentum in das Grundbuch eintragen lassen zu können, wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Vorlage beim Grundbuchamt benötigt. Diese bestätigt, dass die Einheiten baulich voneinander getrennt sind und eigenständig genutzt werden können.
Nähere Einzelheiten können Sie unserem Merkblatt entnehmen.
Voraussetzungen
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird erteilt, wenn
- jede Wohnung/jedes Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von den anderen Wohnungen/von einem anderen Teileigentum und fremden Räumen baulich abgeschlossen/getrennt ist,
- jede Wohnung/jedes Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) einen eigenen abschließbaren Zugang vom Freien, von einem Treppenraum, einem Flur oder einem anderen Vorraum besitzt. Verbindungen zwischen den Eigentumseinheiten sind nicht zulässig.
- die Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Treppenhäuser und Flure) für alle Eigentümer uneingeschränkt erreichbar sind.
Unterlagen
Mit dem unterschriebenen Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Aktueller amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Lageplan mit Einzeichnung aller Gebäude sowie außerhalb des Gebäudes befindlichen Sondereigentumsflächen (einschließlich Zufahrt)
- komplette Bauzeichnungen (Grundrisse aller Geschosse einschließlich nicht ausgebauter Dachräume und Spitzböden, Schnittzeichnung, Ansichten – i. d. R. Maßstab 1:100) entsprechend der Baugenehmigung bzw. dem Bestand
Weitere Anforderungen an die Unterlagen finden Sie in unserem Merkblatt.
Gebühren / Kosten
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Anzahl zu bildender Eigentumseinheiten. Sie werden nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Formulare
Onlineformulare
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