Bürgerentscheid zum Standort eines neu zu bauenden Heidekreis-Klinikums im Landkreis Heidekreis am 18.04.2021
Der Kreisausschuss des Landkreises Heidekreis hat in seiner Sitzung am 19.01.2021 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nach § 32 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zum Standort eines neu zu bauenden Heidekreis-Klinikums festgestellt. Der sich daraus nach § 33 NKomVG ergebende Bürgerentscheid wurde am Sonntag, 18.04.2021 durchgeführt.
Gegenstand der Abstimmung war folgende Frage:
Sind Sie dafür, die Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Heidekreis-Klinikum GmbH (HKK) anzuweisen, einen Beschluss dahingehend zu fassen, dass in Abänderung des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2020 als Standort für die Planung eines Krankenhaus-Neubaus ein Suchbereich bei Dorfmark vorzusehen ist?“
Weiterführende Informationen auf der Homepage des Landkreises Heidekreis