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12. Dezember 2023

Neues Finanzwesen und erster Mahnlauf in 2023 der Stadt Walsrode

Die Stadt Walsrode hat zum 01.01.2023 einen Wechsel der Software für das Finanzwesen vollzogen. Dabei wurden mit der Einführung der neuen Software auch grundsätzliche Änderungen und Erweiterungen in der Geschäfts- und Finanzbuchhaltung durchgeführt, um auch künftigen Anforderungen an eine moderne und effiziente Verwaltung gerecht werden zu können. So wird es möglich werden, z. B. ePayment-Bezahlplattformen unmittelbar in die Geschäfts- und Finanzbuchhaltung zu integrieren und so die heute schon verfügbaren Online-Angebote aus dem Serviceportal der Stadt Walsrode anzubinden. Das Projekt zur Umstellung der Software konnte im Herbst 2023 nunmehr abgeschlossen werden.

Aufgrund der bis dato laufenden Umstellungsarbeiten war es bisher nicht möglich, einen Mahnlauf offener Forderungen durchzuführen. Dieses soll nun bis Mitte Dezember 2023 noch erfolgen. Da ein Mahnlauf in der Regel mit einem erhöhten Kommunikationsaufkommen einhergeht, bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, dass die telefonische Erreichbarkeit der Stadtkasse eingeschränkt sein könnte. Genutzt werden könnten stattdessen alternative Kontaktmöglichkeiten per E-Mail (stadtkasse@walsrode.de) oder das Kontaktformular unter www.stadt-walsrode.de. Es ergeht sodann schnellstmöglich eine Antwort auf die konkrete Anfrage. Sollte eine Forderung ungerechtfertigterweise angemahnt worden sein, entstehen natürlich keine Kosten und die Mahnung wird unmittelbar zurückgenommen. Hierfür bedarf es jedoch eines Zahlungsnachweises, der gerne direkt mit der Anfrage digital übermittelt werden kann.