Akzeptanzabgabe
Die Stadt Walsrode erhält aus der finanziellen Beteiligung an Windenergieanlagen, Freiflächenanlagen oder sonstigen Anlagen zweckgebundene Einnahmen (Zuwendungen), die nicht dem allgemeinen Haushalt als Deckungsmittel zufließen sollen bzw. dürfen, nicht zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben bestimmt sind und nicht der Kreisumlage unterliegen.
Die folgenden Richtlinien schaffen den Rahmen für deren verantwortungsvolle und transparente Verwendung und dient zugleich als Grundlage für die Arbeitsgruppen der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, die Vorschläge zur Mittelverwendung erarbeiten.
Nach § 5 NWindPVBetG ist die Verwendung der Mittel gegenüber der Öffentlichkeit transparent darzustellen. Die Stadt Walsrode veröffentlicht daher jährlich einen Bericht über die Einnahmen und deren Verwendung.
Die Berichte werden zu gegebener Zeit hier abrufbar sein.
