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Ortsrecht der Stadt Walsrode

Hier finden Sie die Satzungen der Stadt Walsrode in digitaler Form zum Download.

Hinweis: Die Satzungen sind bis auf weiteres nicht elektronisch signiert. Die Stadt Walsrode übernimmt deshalb keine Gewähr für eine unverfälschte Übertragung.

Neue bzw. geänderte Satzungen

Allgemeine Regelungen

Aufwandsentschädigungen

Feuerwehr

Kindertageseinrichtungen

Märkte und Verkaufszeiten

Nutzung städtischer Einrichtungen

Gebühren und Steuern

Liste schließen

Baurecht

Friedhöfe

Straßenreinigung

Sonstige Regelungen

Ortsrecht der bisherigen Gemeinde Bomlitz

Satzungen der Kommunal Service Böhmetal

Weitere Satzungen finden sie auf der Homepage der Kommunal Service Böhmetal im Downloadbereich.

Zweckverband Vogelpark-Region

Vertrag zur Errichtung des Zweckverbands Vogelpark-Region

Verbandssatzung

Geschäftsordnung

Entschädigungen

Haushaltssatzungen


Wichtige Hinweise

Haftungsausschluss

Die Walsroder Ortsrechtssammlung ist bestrebt, alle wichtigen Satzungen, Verordnungen, Richtlinien usw. in der jeweils geltenden Fassung in einer benutzerfreundlichen Form wiederzugeben.

Auch wenn die im Internet angebotene Ortsrechtssammlung fortlaufend aktualisiert und gepflegt wird, kann keine Zusicherung gegeben werden, dass es sich um den derzeit geltenden Text der jeweiligen Regelung handelt. Für den Inhalt der im Internet wiedergegebenen Texte kann daher keine Haftung übernommen werden.

Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die  Ausfertigungen der Originaltexte.

Hinweise zum Übergang auf die Eingleisigkeit und die Euro-Umstellung

In älteren Regelungen kann anstelle der Bezeichnung Bürgermeister/Bürgermeisterin die Bezeichnung Stadtdirektor stehen. Diese Regelungen sind mit dem Übergang auf die Eingleisigkeit nicht neu gefasst worden, beziehen sich insoweit aber gleichwohl auf den hauptamtlichen Bürgermeister / die hauptamtliche Bürgermeisterin.

Soweit in älteren Regelungen DM-Beträge genannt sind, gelten diese auch nach der Euro-Einführung zum 01.01.2002 weiter, sind jedoch unter Verwendung des Divisors von 1,95583 auf Euro-Beträge umzurechnen.

Hinweise zum Ortsrecht der bisherigen Gemeinde Bomlitz

Im Gebiet der bisherigen Gemeinde Bomlitz gilt bis zum 31.12.2022 das Ortsrecht der bisherigen Gemeinde Bomlitz, soweit es vom Ortsrecht der Stadt Walsrode abweicht und nicht von der Stadt Walsrode geändert oder aufgehoben wird.