Ortsrecht der Stadt Walsrode
Hinweis: Die Satzungen sind bis auf weiteres nicht elektronisch signiert. Die Stadt Walsrode übernimmt deshalb keine Gewähr für eine unverfälschte Übertragung.
Neue bzw. geänderte Satzungen
- 10. September 2024
- 10. September 2024
- 19. Juni 2024
- 19. Juni 2024
Allgemeine Regelungen
Aufwandsentschädigungen
Feuerwehr
Kindertageseinrichtungen
Märkte und Verkaufszeiten
Nutzung städtischer Einrichtungen
Gebühren und Steuern
Baurecht
Friedhöfe
Straßenreinigung
Sonstige Regelungen
Ortsrecht der bisherigen Gemeinde Bomlitz
Satzungen der Kommunal Service Böhmetal
Weitere Satzungen finden sie auf der Homepage der Kommunal Service Böhmetal im Downloadbereich.
Zweckverband Vogelpark-Region
Vertrag zur Errichtung des Zweckverbands Vogelpark-Region
Verbandssatzung
- 10. Juli 2020
- 19. Dezember 2018
- 17. Dezember 2016
Geschäftsordnung
Entschädigungen
Haushaltssatzungen
- 11. Dezember 2023
- 20. August 2022
- 31. Juli 2021
- 09. Mai 2020
- 15. Juni 2019
- 09. Februar 2018
- 03. Juni 2017
Wichtige Hinweise
Haftungsausschluss
Die Walsroder Ortsrechtssammlung ist bestrebt, alle wichtigen Satzungen, Verordnungen, Richtlinien usw. in der jeweils geltenden Fassung in einer benutzerfreundlichen Form wiederzugeben.
Auch wenn die im Internet angebotene Ortsrechtssammlung fortlaufend aktualisiert und gepflegt wird, kann keine Zusicherung gegeben werden, dass es sich um den derzeit geltenden Text der jeweiligen Regelung handelt. Für den Inhalt der im Internet wiedergegebenen Texte kann daher keine Haftung übernommen werden.
Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Ausfertigungen der Originaltexte.
Hinweise zum Übergang auf die Eingleisigkeit und die Euro-Umstellung
In älteren Regelungen kann anstelle der Bezeichnung Bürgermeister/Bürgermeisterin die Bezeichnung Stadtdirektor stehen. Diese Regelungen sind mit dem Übergang auf die Eingleisigkeit nicht neu gefasst worden, beziehen sich insoweit aber gleichwohl auf den hauptamtlichen Bürgermeister / die hauptamtliche Bürgermeisterin.
Soweit in älteren Regelungen DM-Beträge genannt sind, gelten diese auch nach der Euro-Einführung zum 01.01.2002 weiter, sind jedoch unter Verwendung des Divisors von 1,95583 auf Euro-Beträge umzurechnen.
Hinweise zum Ortsrecht der bisherigen Gemeinde Bomlitz
Im Gebiet der bisherigen Gemeinde Bomlitz gilt bis zum 31.12.2022 das Ortsrecht der bisherigen Gemeinde Bomlitz, soweit es vom Ortsrecht der Stadt Walsrode abweicht und nicht von der Stadt Walsrode geändert oder aufgehoben wird.