Landtagswahlen
Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages gewählt
Die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag fand am 09.10.2022 statt!
Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages nach den gleichen Grundsätzen gewählt, wie sie für die Bundestagswahl gelten.
Also auch hier zwei Stimmen, Erst- und Zweitstimmen, Fünfprozenthürde. Wer in einem Wahlkreis gewählt ist, behält aber seinen Sitz auch dann, wenn seine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Der Landtag besteht (ohne eventuelle Überhang- und Ausgleichsmandate) aus 135 Abgeordneten.
87 davon werden direkt in den Landtagswahlkreisen Niedersachsens gewählt. Die übrigen Sitze werden den Parteien entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil nach dem d´Hondtschen Verfahren zugeteilt.
Eine Partei, die in den Wahlkreisen mehr Sitze erringt als ihr nach ihrem Gesamtstimmenergebnis zusteht, behält diese Sitze (Überhangmandate). In diesem Fall wird die Gesamtzahl der Landtagsmandate (135) um die doppelte Zahl der Überhangmandate erhöht und die Sitzverteilung wird auf der Grundlage der erhöhten Sitzzahl neu berechnet. So wird (und dies ist eine Abweichung zur Bundestagswahl) der "Vorsprung" einer Partei, der sich durch Überhangmandate ergibt, neutralisiert.
Landeswahlleiter Niedersachsen
Landeswahlleiter Niedersachsen
Gesetzliche Grundlagen