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Bauaufsicht
HINWEIS: Ab dem 01.01.2024 werden ausschließlich gemäß § 3a Niedersächsische Bauordnung elektronisch übermittelte Anträge zu Bauverfahren entgegengenommen. In Papierform eingereichte Anträge werden unbearbeitet zurückgewiesen. Eine Anleitung zur Einreichung digitaler Bauanträge kann unter bauaufsicht@walsrode.de angefordert werden.
- Bauaktenarchiv
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Zulassung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
- Beseitigung baulicher Anlagen - Abbruchanzeige
- Verfahrensfreie Baumaßnahmen
- Gebrauchsabnahme zur Aufstellung fliegender Bauten
- Sanierungsrechtliche Genehmigung
- Bauordnungsrechtliche Verfahren
- Widerspruch- und Klageverfahren