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Winterdienst

Kontakt

Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
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Ansprechpartner

Städtischer Winterdienst

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt.  Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.

Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage