Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
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Öffnungszeiten
Gern bieten wir neben diesen Öffnungszeiten individuelle Terminvereinbarungen an. Termine ermöglichen eine bessere Vorbereitung und ersparen Ihnen unnötige Wartezeiten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Mit dem Bürgerbüro können Sie jetzt auch ganz einfach online einen Termin vereinbaren.
- Montag
08:30 bis 12:30 Uhr - Dienstag
08:30 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr - Mittwoch
geschlossen - Donnerstag
08:30 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr - Freitag
08:30 bis 12:00 Uhr
Leistungsbeschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.