Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
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Öffnungszeiten
Gern bieten wir neben diesen Öffnungszeiten individuelle Terminvereinbarungen an. Termine ermöglichen eine bessere Vorbereitung und ersparen Ihnen unnötige Wartezeiten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Mit dem Bürgerbüro können Sie jetzt auch ganz einfach online einen Termin vereinbaren.
- Montag
08:30 bis 12:30 Uhr - Dienstag
08:30 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr - Mittwoch
geschlossen - Donnerstag
08:30 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr - Freitag
08:30 bis 12:00 Uhr
Leistungsbeschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie