Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
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Gern bieten wir neben diesen Öffnungszeiten individuelle Terminvereinbarungen an. Termine ermöglichen eine bessere Vorbereitung und ersparen Ihnen unnötige Wartezeiten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
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08:30 bis 12:30 Uhr - Dienstag
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14:00 bis 17:00 Uhr - Mittwoch
geschlossen - Donnerstag
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14:00 bis 17:00 Uhr - Freitag
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Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe, Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “wilde Müllkippen“ betroffen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die festgestellten Verstöße sollten detailliert mitgeteilt werden. Insbesondere sind Informationen zur Örtlichkeit, zur Zeit, zum Datum und eventuellen Zeugen für ein Eingreifen der zuständigen Stelle von Wichtigkeit.
Unterstützende Institutionen
Polizeidienststellen
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion