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Stadtkasse

Kontakt

Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
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Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 12:00 Uhr

Terminanfragen können über die E-Mail-Adresse stadtkasse@walsrode.de erfolgen.

Neues Finanzwesen und erster Mahnlauf in 2023 der Stadt Walsrode

Neues Finanzwesen und erster Mahnlauf in 2023 der Stadt Walsrode

Die Stadt Walsrode hat zum 01.01.2023 einen Wechsel der Software für das Finanzwesen vollzogen. Dabei wurden mit der Einführung der neuen Software auch grundsätzliche Änderungen und Erweiterungen in der Geschäfts- und Finanzbuchhaltung durchgeführt, um auch künftigen Anforderungen an eine moderne und effiziente Verwaltung gerecht werden zu können. So wird es möglich werden, z. B. ePayment-Bezahlplattformen unmittelbar in die Geschäfts- und Finanzbuchhaltung zu integrieren und so die heute schon verfügbaren Online-Angebote aus dem Serviceportal der Stadt Walsrode anzubinden. Das Projekt zur Umstellung der Software konnte im Herbst 2023 nunmehr abgeschlossen werden.

Aufgrund der bis dato laufenden Umstellungsarbeiten war es bisher nicht möglich, einen Mahnlauf offener Forderungen durchzuführen. Dieses soll nun bis Mitte Dezember 2023 noch erfolgen. Da ein Mahnlauf in der Regel mit einem erhöhten Kommunikationsaufkommen einhergeht, bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, dass die telefonische Erreichbarkeit der Stadtkasse eingeschränkt sein könnte. Genutzt werden könnten stattdessen alternative Kontaktmöglichkeiten per E-Mail (stadtkasse@walsrode.de) oder das Kontaktformular unter www.stadt-walsrode.de. Es ergeht sodann schnellstmöglich eine Antwort auf die konkrete Anfrage. Sollte eine Forderung ungerechtfertigterweise angemahnt worden sein, entstehen natürlich keine Kosten und die Mahnung wird unmittelbar zurückgenommen. Hierfür bedarf es jedoch eines Zahlungsnachweises, der gerne direkt mit der Anfrage digital übermittelt werden kann.

Aufgaben Stadtkasse

Die wesentlichen Aufgaben der Stadtkasse:

  • kurz-bis langfristige Kapitalanlage
  • Bearbeitung von Insolvenzen und Zwangsvollstreckungen von Grundvermögen
  • Mahnverfahren
  • Überwachung/Buchung von Zahlungseingängen
    (Steuern, Gebühren etc.)
  • Überwachung/Buchung von Zahlungsausgängen
    (Daueranweisungen, Weiterleitung an Dritte etc.)
  • Mitteilung von Bankverbindungen bei Abbuchungswünschen
  • Auskünfte zu Personenkonten
    (Grundsteuer, Kindergartengebühren usw.)
  • Bareinzahlung (z.B. "Knöllchen")

 

Sehr geehrte Zahlungspflichtige, zahlen Sie Ihre wiederkehrenden Abgaben bitte bargeldlos!

Bei versäumter Zahlung von Abgaben und anschließender Mahnung werden gesetzliche Mahngebühren von z.Zt. mindestens  2,50 € und je nach Höhe des Rückstands Säumniszuschläge fällig. Zur Vereinfachung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs empfehlen wir Ihnen daher das Einzugsverfahren. Sie brauchen sich dann um die Einhaltung der Fälligkeitstermine nicht mehr zu kümmern, da die Abgaben zu den Terminen in der jeweils festgesetzten Höhe von Ihrem Bank- oder Sparkassenkonto abgebucht werden. Über jede Abbuchung erhalten Sie einen Nachweis im Kontoauszug Ihres Kreditinstitutes, aus dem Art und Höhe des abgebuchten Betrages hervorgehen.

Sofern Sie an diesem Verfahren teilnehmen wollen, vermerken Sie bitte auf dem entsprechenden Vordruck Ihre Bankverbindung und das betreffende Abgabenkonto und senden diesen mit Ihrer Unterschrift versehen an die Stadtkasse Walsrode zurück.

So erleichtern Sie sich und uns die reibungslose und fristgerechte Buchung der fälligen Beträge. Den Vordruck finden Sie entweder hier oder unter Wir für SIe / Service / Anträge & Formulare zum Download.

Konten der Stadtkasse

Hier finden Sie die Konten der Stadtkasse Walsrode

Kreissparkasse Walsrode
Nr.: 1000728
BLZ: 25152375

IBAN: DE43 2515 2375 0001 0007 28
BIC: NOLADE21WAL

Commerzbank Walsrode
Nr.: 291040400
BLZ: 25040066

IBAN: DE36 2504 0066 0291 0404 00
BIC: COBADEFF261

Volksbank Lüneburger Heide eG
Nr.: 8301100
BLZ: 24060300

IBAN: DE44 2406 0300 0008 3011 00
BIC: GENODEF1NBU