Sondernutzungen und sonstige Nutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes
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Sondernutzungen und sonstige Nutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und von Sondernutzungserlaubnissen sowie Abschluss privatrechtlicher Vereinbarungen für sonstige Nutzungen nach dem Nieders. Straßengesetz (NStrG), z.B. Lagerung von Baumaterial, Aufstellung von Baugerüsten, Baukränen, Bauzäunen, Plakatständern, Informationsständen, Verkaufsständen, Tischen und Stühlen, Stelltafeln u.a., Nutzung Stadtplatz an der Böhme.
Schriftliche Anträge sind bei der Stadt formlos einzureichen.