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Hundehaltung Anmeldung

Kontakt

Zuständig

Schulstraße 4
29699 Walsrode
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Öffnungszeiten


  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Hundesteuer

Grundlage für die Hundesteuererhebung ist die städtische Hundesteuersatzung

Steuerpflicht: Alter 3 Monate
 
Anmeldung: 8 Tage nach Anschaffung und bei Zuzug
 
Abmeldung: 8 Tage nach Abschaffung, Tod oder Wegzug des Halters
 
Steuermarke: Ausgabe bei Anmeldung und Rückgabe bei Abmeldung
 
Steuersätze:
1. Hund 66,00 €
2. Hund 99,00 €
3. Hund u. jeder weitere 132,00 €
je gefährlichen Hund 660,00 €

Formulare

Eingereichte Anlagen werden an die zuständigen Abteilungen weitergeleitet. Bei Erteilung eines SEPA-Basislastschrift-Mandats ist das Formular im Original zurückzureichen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport