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Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

Leistungsbeschreibung

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

Spezielle Hinweise - Walsrode

Einen Kurzantrag auf Bürgergeld/Sozialgeld stellt der Heidekreis hier zum Herunterladen bereit.

Die zuständigen Sachbearbeiter/innen bei der Stadt Walsrode finden Sie hier:

Zur Kontaktaufnahme steht dieser Vordruck zur Verfügung.

Weitere Formulare finden Sie hier.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.

Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Diese Leistung wurde vorläufig veröffentlicht und wird in Kürze validiert.