Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Fundsachen
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Zuständig
Öffnungszeiten
Gern bieten wir neben diesen Öffnungszeiten individuelle Terminvereinbarungen an. Termine ermöglichen eine bessere Vorbereitung und ersparen Ihnen unnötige Wartezeiten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Mit dem Bürgerbüro können Sie jetzt auch ganz einfach online einen Termin vereinbaren.
Rathaus Walsrode
- Montag
08:30 bis 17:00 Uhr - Dienstag
08:30 bis 18:00 Uhr - Mittwoch
nur nach Terminvereinbarung - Donnerstag
08:30 bis 17:00 Uhr - Freitag
08:30 bis 12:00 Uhr - 1. Samstag im Monat
09:00 bis 12:00 Uhr
Rathaus Bomlitz
- Montag
08:30 bis 12:00 Uhr - Dienstag
08:30 bis 12:00 Uhr - Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr - Donnerstag
14:00 bis 18:00 Uhr - Freitag
08:30 bis 12:00 Uhr
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Fundsachen in Walsrode
Fundsachen können bei uns abgegeben werden. Sollten Sie etwas verloren haben, können Sie bei uns im Bürgerbüro nachfragen.
Zugelaufene bzw. gefundene Tiere können wir leider nicht annehmen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den Tierschutzverein in Hodenhagen, Heerstr. 52, 29693 Hodenhagen (Telefon-Nr. 05164/1626).
Alle Fundsachen können Sie auch zu Hause aufbewahren, wenn Sie den Gegenstand nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist erwerben möchten. Sie müssen den Fund dann nur bei uns anzeigen.
Für Fundsachen, die bei uns aufgehoben werden, entstehen dem Finder, wenn er Eigentumsansprüche geltend macht, je nach Wert gestaffelte Gebühren.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anzeige bei uns.
In unregelmäßigen Abständen führen wir eine öffentliche Fundsachenversteigerung durch. Bitte fragen Sie uns nach dem nächsten Termin.
Vorbeugende Online-Registrierung von Fahrrädern
Die Kreispolizeibehörde Herford (NRW) und die Polizeidirektion Lüneburg - Polizeiinspektion Heidekreis - (NDS) bieten einen neuen gemeinsamen Service. Sie begleiten mit der Internetseite www.speichenkommissar.de das Projekt zur Online-Registrierung von Fahrrädern und deren Eigentümer. Die Polizeibehörden möchten auf diesem Weg den Rückgang der Fallzahlen "Fahrraddiebstahl" und die Steigerung der Aufklärungsquote erreichen. Gleichzeitig sollen "Fundfahrräder" schneller an ihre Eigentümer zurückgegeben werden können.
Unterstützen Sie bitte die Bemühungen Ihrer Polizei und registrieren Sie online kostenlos Ihr Fahrrad.
Weitere Informationen finden Sie im Online-Portal http://www.speichenkommissar.de
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport