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Festsetzung von Märkten
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Öffnungszeiten
Gern bieten wir neben diesen Öffnungszeiten individuelle Terminvereinbarungen an. Termine ermöglichen eine bessere Vorbereitung und ersparen Ihnen unnötige Wartezeiten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Mit dem Bürgerbüro können Sie jetzt auch ganz einfach online einen Termin vereinbaren.
- Montag
08:30 bis 12:30 Uhr - Dienstag
08:30 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr - Mittwoch
geschlossen - Donnerstag
08:30 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr - Freitag
08:30 bis 12:00 Uhr
Festsetzung von Jahr- und Spezialmärkten
Wer einen Jahr- oder Spezialmarkt im Sinne von § 68 der Gewerbeordnung durchführen will, bedarf der Festsetzung (Genehmigung) dieser Veranstaltung.
Ein Jahrmarkt ist grundsätzlich eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art verkaufen (z. B. Flohmärkte). Hingegen ist ein Spezialmarkt eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren verkaufen (z. B. Antiquitätenmärkte).
Der Gebührenrahmen umfasst 76 bis 770 EUR.
Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Sachbearbeiter.