Seiteninhalt

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Kontakt

Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
 Map 
 

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Bei der Aufteilung von Gebäuden in Sondereigentum (Wohnungen und sonstiges Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)) benötigen Eigentümerinnen und Eigentümer eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Vorlage beim Grundbuchamt. Mit dieser wird bestätigt, dass Wohnungen und sonstiges Teileigentum im Sinne des WEG baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind.

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist beispielsweise erforderlich, wenn (Miet-) Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen oder ein Dauerwohnrecht für den Alteigentümer oder einen Dritten im Grundbuch als Dienstbarkeit gesichert oder bestellt werden soll.

Voraussetzungen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird erteilt, wenn

  • jede Wohnung/jedes Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von den anderen Wohnungen/von einem anderen Teileigentum und fremden Räumen baulich abgeschlossen/getrennt ist,
  • jede Wohnung/jedes Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) einen eigenen abschließbaren Zugang vom Freien, von einem Treppenraum, einem Flur oder einem anderen Vorraum besitzt. Verbindungen zwischen den Eigentumseinheiten sind nicht zulässig.
  • die Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Treppenhäuser und Flure) für alle Eigentümer uneingeschränkt erreichbar sind.

Unterlagen

Mit dem unterschriebenen Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein Lageplan
  • komplette Bauzeichnungen (Grundrisse aller Geschosse einschließlich nicht ausgebauter Dachräume und Spitzböden, Schnittzeichnung, Ansichten) entsprechend der Baugenehmigung bzw. dem Bestand

Bei Antragstellung in Papierform sind die Unterlagen 2fach einzureichen. In Papierform eingereichte Unterlagen dürfen das Format DIN A3 nicht überschreiten. Es wird empfohlen, den Lageplan im Maßstab 1:500 und die Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 einzureichen.

Die Nutzungseinheiten sind in den Grundrissen eindeutig zu kennzeichnen und fortlaufend mit arabischen Ziffern zu nummerieren. Hierbei muss jeder Raum mit der Ziffer „seines“ Eigentumsteiles gekennzeichnet werden. Die Wohnungen einschließlich ggf. vorhandener Kellerräume, Garagen oder ähnlichem sind durchzunummerieren. Gemeinschaftlich genutzte Räume (z. B. Treppenhäuser, Flure) sind mit „G“ zu kennzeichnen.

Die eindeutige und präzise Angabe der Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuchbuchblatt) ist erforderlich.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Anzahl zu bildender Eigentumseinheiten. Sie werden nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Formulare

Onlineformulare

Für die Nutzung der Onlineformulare ist eine Registrierung in NAVO2 erforderlich. Dies gilt auch, wenn Sie bereits in NAVO1 registriert sind.

NAVO2 - Login

Papierformulare