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Fundsachen

 Fundsachenverkauf

Kontakt

Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
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Telefonnummer 0 51 61 / 977-175
buergerbuero@walsrode.de
 
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Zimmer: Bürgerbüro

Öffnungszeiten

Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.

Rathaus Walsrode

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr
 

Rathaus Bomlitz

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Tiere 

Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

Fundsachen in Walsrode

Fundsachen können bei uns abgegeben werden. Sollten Sie etwas verloren haben, können Sie bei uns im Bürgerbüro nachfragen.

Zugelaufene bzw. gefundene Tiere können wir leider nicht annehmen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den Tierschutzverein in Hodenhagen, Heerstr. 52, 29693 Hodenhagen (Telefon-Nr. 05164/1626).

Alle Fundsachen können Sie auch zu Hause aufbewahren, wenn Sie den Gegenstand nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist erwerben möchten. Sie müssen den Fund dann nur bei uns anzeigen.

Für Fundsachen, die bei uns aufgehoben werden, entstehen dem Finder, wenn er Eigentumsansprüche geltend macht, je nach Wert gestaffelte Gebühren.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anzeige bei uns.

In unregelmäßigen Abständen führen wir eine öffentliche Fundsachenversteigerung durch. Bitte fragen Sie uns nach dem nächsten Termin.


Online-Dienstleistungen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport