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Meldebescheinigung Erteilung

Kontakt

Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
 Map 
 
Telefonnummer 0 51 61 / 977-175
buergerbuero@walsrode.de
 
Externer Link: auf Karte anzeigen
 
Zimmer: Bürgerbüro

Öffnungszeiten

Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.

Rathaus Walsrode

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr
 

Rathaus Bomlitz

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Online-Dienste

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

  • Gebühr: 7,50 Euro
    Meldebescheinigung
  • Gebühr: 9,00 Euro
    Erweiterte Meldebescheinigung

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage