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Einfaches Führungszeugnis beantragen

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Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
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Telefonnummer 0 51 61 / 977-175
buergerbuero@walsrode.de
 
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Zimmer: Bürgerbüro

Öffnungszeiten

Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.

Rathaus Walsrode

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr
 

Rathaus Bomlitz

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

Online-Dienste

Verfahrensablauf

Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres

Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:
    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

Gebühren

  • Gebühr: 13,00 Euro

Zahlungshinweise

Bitte halten Sie die zu zahlende Gebühr schon bei der Beantragung bereit.

Alternativ können Sie die Gebühren (ab 10 €) auch per EC Karte (mit Pin Eingabe) begleichen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport