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Gefahrenabwehrangelegenheiten

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Gefahrenabwehrangelegenheiten

Der Begriff "Gefahrenabwehrangelegenheiten" umfasst ein breites Aufgabenspektrum. Auf den Punkt gebracht, handelt es sich um Aufgaben, die für die öffentliche Sicherheit aller Walsroder Einwohnerinnen und Einwohner zu erledigen sind. Klassische Beispiele aus der täglichen Arbeit dazu wären: Schutz vor gefährlichen Hunden oder Bekämpfung von unzulässigem Lärm. Darüber hinaus gibt es noch viele mögliche Aufgabenfelder, die hier nicht alle aufgezählt werden können.

Nicht zuständig ist unser Amt  jedoch für private Nachbarschaftsstreitigkeiten. Diese sollte man am Besten untereinander in einem persönlichen Gespräch klären. Wenn dies nicht mehr möglich sein sollte, kann man sich an die Schiedsfrauen und -männer beim Amtsgericht wenden.

Bei Fragen dazu stehen Ihnen die aufgeführten Ansprechpartner gern zur Verfügung.