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Entfernen von nicht zugelassenen Kfz aus dem öffentlichen Verkehrsraum

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Zuständig


Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Sicherstellung von Fahrzeugen

Sicherstellung und Entfernung von abgemeldeten Fahrzeugen, die auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt sind.