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Benutzung des Stadtplatzes an der Böhme

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Zuständig


Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Benutzung des Stadtplatzes für Veranstaltungen

Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen gemäß Niedersächsichem Straßengesetz.