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Hundehaltung Anmeldung
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Öffnungszeiten
Gern bieten wir neben diesen Öffnungszeiten individuelle Terminvereinbarungen an. Termine ermöglichen eine bessere Vorbereitung und ersparen Ihnen unnötige Wartezeiten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
- Montag
geschlossen - Dienstag
08:30 bis 12:30 Uhr - Mittwoch
geschlossen - Donnerstag
08:30 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr - Freitag
08:30 bis 12:00 Uhr
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hundesteuer
Grundlage für die Hundesteuererhebung ist die städtische Hundesteuersatzung
Steuerpflicht: | Alter 3 Monate |
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Anmeldung: | 8 Tage nach Anschaffung und bei Zuzug |
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Abmeldung: | 8 Tage nach Abschaffung, Tod oder Wegzug des Halters |
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Steuermarke: | Ausgabe bei Anmeldung und Rückgabe bei Abmeldung |
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Steuersätze: |
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Formulare
Sie haben hier die Möglichkeit, ein Merkblatt und ein Formular für die freiwillige Mitteilung der Kennzeichnung und Haftpflichtversicherung der Stadt Walsrode herunterzuladen.
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Anmeldeformular für bis zu zwei Hunde - Dokument mit Merkblatt zum NHundG, Zusatz zur Hundeanmeldung, Versicherungsnachweis sowie Erteilung eines SEPA-Basislastschrift-Mandats als Anlage -
- Das Formular ist am Bildschirm ausfüllbar.
(179 kB)
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Kommunale Satzung
Was sollte ich noch wissen?
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport