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Schuleinzugsbezirke

Für die städt. Grundschulen gelten folgende Schulbezirke:

  • Grundschule am Markt
    Stadtgebiet: westlich der Böhme, nördlich der Fulde.
    Ortschaften: Hamwiede, Idsingen, Sieverdingen, Fulde, Stellichte, Hünzingen und Ebbingen (Schüler aus Hünzingen - Kolonie werden im Bomlitz-Benefeld beschult).
  • Grundschule Süd
    Stadtgebiet: Westlich der Böhme, südlich der Fulde.
    Ortschaften: Benzen und Schneeheide.
  • Grundschule Vorbrück
    Stadtgebiet: Östlich der Böhme.
    Ortschaft: Honerdingen.
  • Ludwig-Rahlfs-Schule Düshorn
    Ortschaften: Düshorn, Bockhorn, Krelingen und Westenholz (+ Schüler aus Ostenholz)
  • Grundschule Kirchboitzen 
    Ortschaften: Kirchboitzen, Altenboitzen, Groß Eilstorf, Hollige, Klein Eilstorf, Nordkampen, Südkampen und Vethem.

Besonderheiten

Aufgrund der Größe des Stadtgebietes und der flächenmäßigen Aufteilung besuchen Kinder aus Walsrode auch Schulen in den benachbarten Gemeinden.

  • Die Kinder der Grundschule Kirchboitzen (Ortschaften: Altenboitzen, Groß Eilstorf, Klein Eilstorf, Kirchboitzen, Nordkampen, Südkampen, Vethem, mit Ausnahme der Kinder der Ortschaft Hollige) besuchen ab Schuljahr 5 die Heinrich-Christoph-Londy Oberschule in 27336 Rethem/Aller. Die Kinder der Ortschaft Hollige besuchen ab Schuljahr 5 die OBS Walsrode. Das gymnasiale Angebot für alle diese Schülerinnen und Schüler wird in Walsrode vorgehalten.
  • Kinder aus Kolonie Hünzingen besuchen ab Klasse 1 grundsätzlich die Schulen in der Gemeinde Bomlitz. Dies sind die Oberschule Bomlitz und die Grundschule Benefeld.
  • Schülerinnen und Schüler aus Walsrode haben außerdem die Möglichkeit gegen eine entsprechende Kostenbeteiligung die Montessori-Grundschule in Walsrode sowie in Benefeld die Freie Waldorfschule und die Ita-Wegmann-Schule zu besuchen:
  •  Seit Beginn des Schuljahres 2004/2005 gibt es in Walsrode außerdem eine Pestalozzi-Schule, die als Schule für Erziehungshilfe und Geistigbehinderte 60 Plätze sowie 8 Plätze für Soziale Gruppenarbeit anbieten kann.
  • Eine Beschulung von Kindern und Jugendlichen, deren Entwicklungsstand und Lernverhalten erheblich unter der altersgemäßen Erwartungsnorm liegt und die in der Förderschule im Bereich Lernen nicht oder noch nicht hinreichend gefördert werden können, findet in der staatlich anerkannten Tagungsbildungsstätte der Lebenshilfe in Walsrode statt.

Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer anderen Schule

Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht dadurch, dass sie die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Soll Ihr Kind eine andere als die festgelegte Schule besuchen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Der Besuch einer anderen Schule kann nach § 63 Abs. 3 NSchG nur gestattet werden, wenn

a) der Besuch der zuständigen Schule für die betreffenden Schülerinnen und Schüler oder deren Familien eine unzumutbare Härte darstellen würde

oder

b) der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint.

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der zuständigen Stelle zu stellen. Diese beteiligt die gewünschte Schule, den Schulträger sowie den Träger der Schülerbeförderung.

  • Halten beide Schulen den Antrag für begründet, erteilt die zuständige Schule die Ausnahmegenehmigung.
  • Halten eine oder beide Schulen den Antrag für nicht begründet, wird der Vorgang der jeweils zuständigen Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Entscheidung vorgelegt.

Das entsprechende Antragsformular sowie nähere Informationen erhalten Sie bei der für Ihr Kind zuständigen Schule.