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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

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Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
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Telefonnummer 0 51 61 / 977-175
buergerbuero@walsrode.de
 
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Zimmer: Bürgerbüro

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Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.

Rathaus Walsrode

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr
 

Rathaus Bomlitz

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Der Rundfunkbeitrag löste die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 ab. Er wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben. Dabei ist er unabhängig von Art und Anzahl der Rundfunkgeräte. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.

Der Rundfunkbeitrag deckt alle Rundfunkgeräte, Smartphones und Computer innerhalb der Wohnung sowie die privaten Autos aller Bewohner ab. Zahlt ein Bewohner den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht aller in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
Haben Sie eine Zweitwohnung, so müssen Sie dafür einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag erfolgt automatisch, solange Sie keine anderen Angaben machen.

Beitragspflichtig im privaten Bereich sind Wohnungen volljähriger Personen.

Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":

  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung

Online-Dienstleistung

Siehe auch

Fachlich freigegeben durch

SWR