Seiteninhalt

Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

Bitte beachten:

Kontakt

Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
 Map 
 
Telefonnummer 0 51 61 / 977-175
buergerbuero@walsrode.de
 
Externer Link: auf Karte anzeigen
 
Zimmer: Bürgerbüro

Öffnungszeiten

Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.

Rathaus Walsrode

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr
 

Rathaus Bomlitz

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

Unterlagen

  • wieder gefundener Personalausweis

Gebühren

  • Gebühr: 6,00 Euro
    Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebühr: 6,00 Euro
    Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises

Zahlungshinweise

Bitte halten Sie die zu zahlende Gebühr schon bei der Beantragung bereit.

Alternativ können Sie die Gebühren (ab 10 €) auch per EC Karte (mit Pin Eingabe) begleichen.

Fristen

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport