Wilder Müll Entsorgung
Kontakt
Leistungsbeschreibung
Wilder Müll ist der zuständigen Stelle zu melden, die sich um die Entsorgung kümmert.
Online-Dienstleistung
Ohne Anmeldung nutzbar
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.
Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion