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Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung

Kontakt

Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
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Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Vorkaufsrecht

Der Stadt Walsrode mit seinen Ortsteilen stehen - unabhängig von Vorkaufsrechten, die im Grundbuch eingetragen sind - kraft verschiedener Gesetzesgrundlagen Vorkaufsrechte von Grundstücksgeschäften zu.

Vorkausrechte bestehen beispielsweise

  • im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes für Flächen, für die eine öffentliche Nutzung festgesetzt ist und für Flächen, für die   Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt sind,
  • für alle unbebauten Grundstücke, die nach Planungsrecht   vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können,
  • für alle unbebauten Außenbereichsflächen, für die nach dem Flächennutzungsplan eine Nutzung als Wohnbaufläche dargestellt   ist,
  • in Sanierungsgebieten,
  • für Grundstücke in Naturschutzgebieten oder in geplanten Naturschutzgebieten

Aufgrund dieser Vielzahl möglicher Fallgestaltungen werden sämtliche notariell zu beurkundende Verträge über Grundstücksgeschäfte an die Stadtentwicklung geschickt, wo die Frage eines Vorkaufsrechts geprüft wird. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist an bestimmte Voraussetzungen der jeweiligen Fachgesetze und landesrechtlichen Verordnungen (wie z. B. Baugesetzbuch, Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz) gebunden.