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Unterhaltsheranziehung

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Zuständig


Öffnungszeiten


Sozialbüro im Rathaus Walsrode

Das Sozialbüro im Rathaus Walsrode kann aus organisatorischen Gründen leider noch nicht geöffnet werden.

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 12:00 Uhr

Sozialbüro im Rathaus Bomlitz
  • Montag, Dienstag und Donnerstag
    09:00 bis 12:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

Für weitere Informationen steht Ihnen das für Sie zuständige Sozialamt zur Verfügung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung