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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

Kontakt

Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
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Telefonnummer 0 51 61 / 977-175
buergerbuero@walsrode.de
 
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Zimmer: Bürgerbüro

Öffnungszeiten

Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.

Rathaus Walsrode

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr
 

Rathaus Bomlitz

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, sollten Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":

  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung

Online-Dienstleistung

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Voraussetzungen

  • Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
    • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben.
    • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
    • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

Unterlagen

  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
  • Meldebescheinigung
  • Sofern erforderlich:
    • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
    • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

Fristen

Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch den Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Rechtsgrundlage

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

SWR