Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Bitte beachten:
Kontakt
Zuständig
Öffnungszeiten
Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.
Rathaus Walsrode
- Montag bis Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr
Rathaus Bomlitz
- Montag bis Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr
Leistungsbeschreibung
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Unterlagen
- wieder gefundener Personalausweis
Gebühren
- Gebühr: 6,00 Euro
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland - Gebühr: 6,00 Euro
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Zahlungshinweise
Bitte halten Sie die zu zahlende Gebühr schon bei der Beantragung bereit.
Alternativ können Sie die Gebühren (ab 10 €) auch per EC Karte (mit Pin Eingabe) begleichen.
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport